Fachumfrage zum Betrieb von Drohnen – Evaluation des §21h LuftVO

Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) wurde im Juni 2021 angepasst.  Dabei wurden im § 21h LuftVO geografische Gebiete sowie Einschränkungen für den Betrieb von Drohnen eingeführt. Im Rahmen einer Studie sollen nun nach zwei Jahren die Auswirkungen der Novellierung untersucht werden. Das BMDV hat dazu eine Arbeitsgemeinschaft, geführt vom UAV DACH e.V., dem Deutschen Modellflieger Verband DMFV e.V. und der CRN Management GmbH, mit der Evaluation des § 21h LuftVO beauftragt.

Warum eine Verordnung Evaluieren?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ermöglicht die sichere Nutzung moderner Technologien wie den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS), die umgangssprachlich auch Drohnen genannt werden. Hierbei steht der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland im Vordergrund. Die Evaluierung soll zeigen, wie die Verordnung in der Anwendung den Betrieb von Drohnen ermöglicht hat und ob dadurch ein sinnvoller Nutzen für die Bevölkerung geschaffen wurde.

Im Auftrag des

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Wir bitten Sie, dass Sie sich etwa 10 Minuten Zeit für die Online-Beantwortung des Fragebogens nehmen. Um die Umfrage so kurz wie möglich zu halten, haben wir die Fragebogen für verschiedene Zielgruppen spezialisiert. Sie können aus den folgenden Zielgruppen diejenige Wählen, die Ihnen am geeignetsten scheint. Es steht Ihnen frei mehrere Fragebögen zu bearbeiten:

Zugang zur Umfrage je Zielgruppe

Die Umfragen sind auf Zielgruppen angepasst, um Ihnen unnötige Fragen zu ersparen. Bitte wählen Sie eine der folgenden Gruppe aus, zu der Sie Angaben machen können. Wenn Sie Erfahrungen mit mehr als einer Zielgruppen haben, können einmal je Zielgruppe teilnehmen. 

Fachumfrage im Auftrag des BMDV

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