Achim Friedl
1. Vorstand UAV DACH e.V.

Mit sinnvollen Anwendungen und der sicheren Integration von unbemannten Luftfahrzeugen in den Luftraum beschäftigt sich der UAV DACH e.V. gern und ich rede auch mit Begeisterung darüber. Leider müssen wir uns aber auch immer wieder mit „Taten“ befassen, die das Image von Drohnen zerstören und eine Akzeptanz in der Bevölkerung erschweren.

In die Diskussion zu den Vorkommnissen an den britischen Flughäfen Gatwick und Heathrow flatterte vor einigen Tagen, ohne mein Zutun, eine Werbeanzeige auf dem Bildschirm meines Computers.

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Toll dachte ich, in der Erwartung einer perfekten Lösung für den Schutz von Flugplätzen gegen Gefahren von Drohnen. Die Ernüchterung folgte sofort, da ein „Drohnen Schutznetz nach Maß“ zur Abwehr von Drohnenkurieren an Justizvollzugsanstalten angeboten wurde.

Obwohl der Flugbetrieb mit Drohnen näher als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz ohne besondere Erlaubnis untersagt ist, gibt es immer wieder Personen, die aus Unwissenheit sowie mit Leichtsinnigkeit und Überschätzung Drohnen an und über Flugplätzen fliegen lassen. Es scheint aber auch Personen zu geben, die einen Schaden durchaus eintreten lassen wollen. In Gatwick drückt sich dieser wie folgt aus: Zwischen dem 19. und 21. Dezember 2018 wurde der Flugverkehr aus Sicherheitsgründen mehrfach und für die Dauer von insgesamt etwa 30 Stunden eingestellt, fast 1.000 Flüge wurden gestrichen und rund 140.000 Passagiere waren davon betroffen. Ob die betreffenden „Störer“ auch die Kollision einer Drohne mit einem Airliner mit eventuell katastrophalen Folgen in Kauf nehmen würden, kann dahin gestellt bleiben. Schon der Versuch des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr ist strafbar.

Nacht über der EASA Zentrale in Köln

Der Ruf nach technischer Ausstattung zur Detektion und Abwehr von „bösartigen“ Drohnen ist sicherlich berechtigt und ein Thema für die europäischen Flughäfen. Den Abschuss von Drohnen nun für jedermann freizugeben, halte ich in Betrachtung der Grundgedanken des staatlichen Gewaltmonopols für übertrieben. Aus meiner Sicht sollte vielmehr an vorbeugende Schutzmaßnahmen gedacht werden. Die Entwürfe der eigentlich demnächst zu erwartenden europäischen Durchführungsverordnungen für den Betrieb und die technischen Anforderungen an Drohnen enthalten dazu einige verpflichtenden Maßnahmen wie z.B. Geo-fencing, elektronische Registrierung und Identifikation. Wenn alle Hersteller angehalten werden ihre Drohnen so zu programmieren, dass diese in der Nähe von Flugplätzen nicht in Betrieb genommen werden können, dann hilft das bestimmt in vielen Fällen.

Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus des europäischen Parlaments hat sich Ende Januar mit dem Entwurf der sogenannten „Delegated Regulation“ befasst und gelangte zu der Auffassung, dass die Inhalte nicht vollständig mit der europäischen Luftfahrtgrundverordnung in Einklang stehen. Es wird nun eine weitere Verhandlungsrunde geben. Die Chance, schnell etwas für die Sicherheit im Luftraum zu tun und gleichzeitig den freien Markt für Drohnenanwendungen weiter zu öffnen, ist vertan. Vorerst.

Ich hoffe, dass der im Dezember 2015 begonnene europäische Rechtsetzungsprozess für den Betrieb von Drohen doch bald zum Abschluss kommt, damit sich die Fachwelt wiederum den guten Seiten der Drohnen widmen kann und die Marktpotenziale auch wirklich bald erschlossen werden.

Achim Friedl

Vorstandsvorsitzender UAV DACH. eV.