Die Vorgänge an den Flughäfen Gatwick und Heathrow im Dezember 2018 hat die Branche der unbemannten Luftfahrt genauso aufgeschreckt wie die Sicherheitsbehörden und Flughafenbetreiber in Deutschland.

 

Kann Gatwick auch in Deutschland passieren?

Auf der U.T.Sec wurde von Achim Friedl dazu eine Paneldiskussion zu diesem aktuellen Thema eröffnet. Experten aus der UAS Branche, aus der Bundesregierung, betroffene aus dem Flughafenmanagement, Industrie und Hubschrauberpiloten diskutieren diesen Fall für Deutschland.

Stephan Mayer, Parlamentarischer Staassektretär BMI, MdB

 

Stephan Mayer, PStS im Bundesministerium des Inneren (BMI)

Sicherheit und die unbemannten Technologien treffen in allen Bereichen aufeinander und müssen im gesellschaftlichen Dialog gegeneinander ausgewogen aufgebaut werden. Der Fall Gatwick beschäftigt seitdem auch die Bundesregierung und alle zuständigen Behörden und Organisationen.

Der Fall Gatwick hat zu erheblichen Beeinträchtigungen bei über hunderttausend Reisenden über 30 Stunden und fast 1.000 Flügen aus dem Plan gebracht. Mit den neuen unbemannten Technologien kommen auch immer neue Anforderungen und Herausforderungen auf den Staat zu.

Gatwick kann auch in Deutschland passieren.
PStS Stephan Mayer MdB

 

Das BMI nimmt den Fall Gatwick sehr ernst und handelt konsequent

Aus Sicht des Innenministeriums muss noch einiges getan werden, um diese neue Form der Gefährdung in den Griff zu bekommen. Eine Drohne auf einem Flughafen mit z.B. 50 qkm Fläche wie in Frankfurt zu detektieren ist keine leichte Aufgabenstellung. Unzweifelhaft besteht hier noch Handlungsbedarf.

Die Zuständigkeit in Deutschland ist auf viele stellen aufgeteilt, jeder Stelle obliegt ein Segment an Sicherheitsaufgabe in einem koordinierten Zusammenspiel vieler Akteure.

Das Thema wird in enger Abstimmung mit den Sicherheitselementen an den Deutschen Flughäfen vorangetrieben:

  • Bundesministerium des Inneren (BMI)
  • Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI)
  • Bundespolizei
  • Polizei der Länder
  • Flughafenbetreiber
  • Deutsche Flugsicherung (DFS)

 

Die Politik will eine technologische und organisatorische Weiterentwicklung

Für diese komplexe neue Herausforderung gibt es keine einfache und schnelle Lösung. Kaufhausdrohnen sind klein und daher nur mit entsprechender Technologie zu entdecken. Das Flugplatzgelände ist dagegen sehr groß.

Die Lösung wird darin liegen, dass alle drei Prozesselemente einer Drohnenabwehr zielgerichtet weiter entwickelt und durch geeignete Technologie und Organisation die Fähigkeiten an den Flughäfen erweitert werden:

  • Detection und Erkennung von nicht erlaubten Drohneneinflügen/Drohnenstarts in den Flughafenbereich
  • Verification und Überprüfung der Drohne
  • Intervention und Eingreifen von Sicherheitsorganen in die Störung des Flughafenbetriebs