Im Jahr 2017 wurden die Kenntnisnachweise mit viel Engagement in kürzester Zeit über die Anerkannten Stellen (vgl. DE.AST.001) aus dem Boden gestampft, um dem erwarteten Ansturm von hunderttausenden Kenntnisnachweisen gerecht werden zu können. Die große Welle blieb aus und inzwischen sind Teile der neuen EASA Regelungen auch schon bekannt.

 

 

Uwe Nortmann (UAVDACH-Services UG) stellt die Zukunft der Ausbildung und Prüfung vor

Mit den zukünftigen europäischen Regelungen zu unbemannten Luftfahrt wird auch die Ausbildung und Lizenzierung von Fernpiloten neu aufgestellt und in Europa harmonisiert.

Der bestehende Kenntnisnachweis wird nach aktueller Papierlage noch mindestens drei Jahre Gültigkeit haben. Jeder der die kommenden Jahre mit dem UAV/Drohne fliegen will (über 2 kg MTOM) kommt jetzt um einen Kenntnisnachweis nicht umhin.

Uwe Nortmann, UAVDACH-Services UG

 

LUC, ATO oder ganz was anderes

Für den Verein und die UAVDACH-Services UG stellt sich die Fragen der zukünftigen Ausrichtung und des Leistungsangebotes gegenüber den Mitgliedern.

Ausführlich diskutiert Uwe Nortmann die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen im Kreis der anwesenden Mitgliedern. Für die UAVDACH-Services UG gibt es viele spannenden Aufgaben als Entwicklungsziel für die Zukunft zu gestalten.

  • LUC (Light UAS Certificate)
  • ATO (Approved Training Organizations)

Es gibt viele Ideen auf europäischer Ebene und Reaktionen auf nationaler Ebene dazu. Die Argumente, die Vor- und Nachteile müssen sorgfältig abgewogen werden, um unseren Mitgliedsunternehmen ein zukunftsfähigen Konzept vorstellen zu können. Die schnelle Einführung des Kenntnisnachweises hat auch die Umsetzungsprobleme gezeigt – das gilt es mit Verantwortung im Sinne der Sicherheit in der Luft und am Boden gestalten.