Gültig am 3. Oktober 2019 von 07:00 – 18:00 Uhr (Lokale Zeit)

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) gibt mit dem Supplement zur AIP vom 1. August 2019 (AIP SUP VFR 18/19) im Namen der Bundesrepublik Deutschland

  • ein temporäres Flugbeschränkungsgebiet (ED-R Foerde)
  • und ein Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (RMZ)

anlässlich der Tag der Deutschen Einheit als vorübergehende Maßnahme bekannt.

 

Der hier wieder gegebene Text betrifft den Sichtflugbetrieb (VFR) – UAS / Drohnen sind immer im Sichtflug Betrieb unterwegs. Eine entsprechende Verlautbarung wurde auch für den IFR Verkehr veröffentlicht.

 

Gültigkeit für UAS / Drohnen

Unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) sind zusammen mit den Flugmodellen explizit in der Verlautbarung begannt und betrifft damit alle UAS / Drohnen in dem Zeitraum in dem Gebiet.

Der Sperrbereich gilt von GND (Grund) bis auf eine Flughöhe von FL 100, also auf über 3.000 m ü.N.N..

Alle UAS / Drohnen sind in dem Zeitraum in dem Beschränkungsgebiet damit erfasst, egal ob privat oder gewerblich.
Einfach alle.

SUP_VFR_18_19_EDR Tag der deutschen Einheit

 

ED-R – Flugbeschränkungsgebiet

  • Keine Flüge
  • Keine Starts
  • Keine Landungen
  • Ausnahme sind Regierungsflugzeuge, Polizeiflüge, Rettungsflüge und andere genannte Flüge
  • Ausnahme sind explizit genehmigte Flugeinsätze
  • Alle Allgemeinverfügungen verlieren die Gültigkeit in dem Zeitraum in dem Gebiet

Die ED-R ist in der nachstehenden Karte als Kreis mit durchgezogener Linie markiert.

 

RMZ – Gebiet mit Funkkommunikationspflicht und TMZ – gebiet mit Transponderpflicht

Zusätzlich zur ED-R gilt eine temporäre RMZ mit Funkkommunikationspflicht und eine TMZ mit Transponderpflicht. Luftfahrzeuge dürfen diesen Luftraum nur benutzen, wenn sie sich über die Polizeifrequenz in der RMZ An- und Abmelden.

Die RMZ/TMZ gilt ebenso von GND (Grund) bis zum Luftraum C.

Da UAS / Drohnen i.d.R. nicht mit Funkgeräten und auch nicht mit Transpondern ausgestattet sind, ist eine Anmeldung nicht möglich. In früheren Jahren war es möglich ersatzweise eine telefonische Anmeldung durchzuführen – dies ist heuer entfallen. Eine Flugbewegung ohne Kommunikation ist nicht daher in der RMZ  nicht gestattet.

Die RMZ/TMZ Zone umfasst einen Kreis mit Radius von 14NM – das sind ca. 25 km Radius!

 

 

Das Polizeipräsidium über die rechtlichen Folgen

Beim Polizeipräsidium informiert über die rechtlichen Folgen ein absichtliches oder unabsichtliches Missachten dieser Flugbeschränkung zum Tag der Deutschen Einheit mit sich bringt.

Bei Verstößen, auch fahrlässig, kommt es zu erheblichen Sanktionen gemäß § 62 LuftVG:

„Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft….
Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.“

Das sollte man sich schon sehr genau ansehen und Unwissenheit gilt hier nicht.

Ein Teilnehmer an der Allgemeinen Luftfahrt muss sich von jedem Flug über die Situation im Luftraum ausführlich und umfassend informieren. Dies geschieht durch eine Flugvorbereitung. Darin ist das Einsehen der NfL / NOTAMs / SUP AIP zwingend erforderlich.

 

Übersichtskarte zum ED-R „Foerde“ und RMZ/TMZ „Foerde“

Die Karte ist ein Auszug aus dem AIP SUP VFR 18 19 und ist zur Navigation nicht zulässig.