AIP SUP VFR 09/20 vom 12. März 2020

In der Zeit vom 25. März 2020 06.00 UTC – 5. April 2020 18.00 Uhr UTC wird zur Sicherheit für die Veranstaltung ein Flugbeschränkungsgebiet (ED-R) für den relevanten Zeitraum erlassen.

  • Gebiet „Nordenham-Hude“ von Bremerhaven die Weser aufwärts bis Bremen
  • Gebiet „Ibersheim“ über der ED-R Biblis

 

Warum ist das für Drohnen Piloten wichtig?

Das Beschränkungsgebiet geht in das Münchner Umland und beginnt bei GND – also an der Erdoberfläche. Damit sind alle Flüge davon betroffen, auch und speziell alle UAS / Drohnen / Multicopter.

  • Es gibt ein Flugbeschränkungsgebiet ED-R in dem alle nicht genehmigte VFR Flüge verboten sind.
  • Die Luftraumbeschränkung reichen von GND bis 3000 GND

Jeder Teilnehmer an der Allgemeinen Luftfahrt hat sich vor der Durchführung ausreichend über die Situation im Luftraum zu informieren (Holschuld). Die Information über NOTAMs und NfL gehört zur Vorbereitung eines Fluges.

 

Nordenham und Nordenham-Hude

 

 

Ibersheim

Wo bekommt man die Informationen?

Die Informationen veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) über alle einschlägigen Portale und Kommunikationswege. Zur Orientierung geben wir hier die im AIP SUP beiliegenden Karte wieder. Die Karte darf nicht zu Navigationszwecke verwendet werden.

SUP_09_20