AIP SUP VFR 08/20 vom 12. März 2020

In der Zeit vom 30. März 2020 06.00 UTC – 28. Mai 2020 18.00 Uhr UTC (an unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten) veranstaltet in Feldkirchen bei Straubing die Bundeswehr zusammen mit dem DLR eine Informationsübung des Sanitätsdienstes mit unbemannten Hubschraubern statt. Dazu wird zur Sicherheit für die Veranstaltung ein Flugbeschränkungsgebiet (ED-R) für den relevanten Zeitraum erlassen.

 

Warum ist das für Drohnen Piloten wichtig?

Das Beschränkungsgebiet geht in das Straubinger Umland und beginnt bei GND – also an der Erdoberfläche. Damit sind alle Flüge davon betroffen, auch und speziell alle UAS / Drohnen / Multicopter.

  • Es gibt ein Flugbeschränkungsgebiet ED-R in dem alle nicht genehmigte VFR Flüge verboten sind.
    Die Luftraumbeschränkung reicht von GND bis 1000 AGL.
  • Oberhalb der ED-R ist der Luftraum Echo des Verkehrslandeplatzes EDMS Straubing , beginnend bei 1000 AGL bis FL 100

Jeder Teilnehmer an der Allgemeinen Luftfahrt hat sich vor der Durchführung ausreichend über die Situation im Luftraum zu informieren (Holschuld). Die Information über NOTAMs und NfL gehört zur Vorbereitung eines Fluges.

 

 

Wo bekommt man die Informationen?

Die Informationen veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) über alle einschlägigen Portale und Kommunikationswege. Zur Orientierung geben wir hier die im AIP SUP beiliegenden Karte wieder. Die Karte darf nicht zu Navigationszwecke verwendet werden.

 

SUP_08_20