AIP SUP VFR 27/19 vom 11. November 2019 – 31. Dezember 2020 – NfL 1-1772-19

In der Zeit vom 11. November 2019 0500 UTC – 31. Dezember 2020 2200 UTC bis wird für ein Forschungsprojekt AirFloX bei Jülich Sektor B ein vorübergehendes Gebiet mit Flugbeschränkungen  (ED-R) für den relevanten Zeitraum erlassen.

 

Warum ist das für Drohnen Piloten wichtig?

Das Beschränkungsgebiet geht in das Straubinger Umland und beginnt bei GND – also an der Erdoberfläche. Damit sind alle Flüge davon betroffen, auch und speziell alle UAS / Drohnen / Multicopter.

  • Es gibt ein Flugbeschränkungsgebiet ED-R in dem alle nicht genehmigte VFR Flüge verboten sind.
    Die Luftraumbeschränkung reicht von GND bis FL 150

Jeder Teilnehmer an der Allgemeinen Luftfahrt hat sich vor der Durchführung ausreichend über die Situation im Luftraum zu informieren (Holschuld). Die Information über NOTAMs und NfL gehört zur Vorbereitung eines Fluges.

 

Kartenausschnitt aus der SUP 27/19 – nicht zu Navigationszwecken verwenden!

 

Wo bekommt man die Informationen?

Die Informationen veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) über alle einschlägigen Portale und Kommunikationswege. Zur Orientierung geben wir hier die im AIP SUP beiliegenden Karte wieder. Die Karte darf nicht zu Navigationszwecke verwendet werden.

 

SUP_27_19