Die Unbemannte Luftfahrt im europäischen Aufbruch – Verzögerungen durch COVID-19

Die Europäische Kommission und der Europäische Rat haben seit dem Jahr 2015 immer wieder erklärt, dass der Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen ein großes Potenzial für die Bevölkerung hat. Die Drone-Economy soll gefördert werden und es sollte möglichst schnell ein Rechtsrahmen für die Unbemannte Luftfahrt geschaffen werden. Das ist der Europäischen Kommission „auf dem Papier“ auch gelungen. Im Jahr 2019 wurde jeweils ein Gesetz für den Einsatz und die technische Auslegung von unbemannten Luftfahrzeugen in Kraft gesetzt. Nun sollten diese Gesetze in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ab Juli 2020 einheitlich zur Anwendung kommen. Kurz vor diesem „Take-off“ hat allerdings der Corona-Virus zugeschlagen und die vorbereitenden Maßnahmen verzögert. Der „Starttermin“ soll nun auf den Jahresbeginn 2021 verschoben werden.

Gebäude des Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) in Berlin

 

Zur Anwendung können wir daher kaum Konkretes berichten

Für diese Ausgabe der FlugRevue hatten wir als UAV DACH e.V. eine umfangreiche Darstellung der neuen Regelungen, Verfahren und Zuständigkeiten geplant. An allen entscheidenden Punkten gibt es zum Stand des Redaktionsschlusses dieses Beitrags nichts Konkretes zu berichten. Einige der offenen Fragen sind:

  • Wie werden die europäischen Kompetenznachweise für Drohnenpiloten („Drohnen-Führerscheine“) erworben und wer stellt sie aus?
  • Wie funktioniert die Registrierung von Drohnen und Luftfahrtunternehmen?
  • Wer darf und kann die vorbereitenden Schulungen und Ausbildungen durchführen?
  • Welche Luftfahrtbehörde erteilt Betriebserlaubnisse für Drohnenflüge in Deutschland und Europa?
  • Welche Betriebsbeschränkungen („no-fly-zones“) wird es in Deutschland zukünftig geben und wie werden sie kommuniziert?
  • Wer prüft, ob neue Drohnen die grundlegenden technischen Anforderungen entsprechen und stellt eine Konformitätsbescheinigung aus?

Mit Sicherheit ist die aktuelle Situation mit COVID-19 auch mitursächlich für diese Situation. Bedenklich ist insbesondere, dass die Rekrutierung und Ausbildung des notwendigen Fachpersonals bei der Luftfahrtverwaltung in Verzug geraten ist.

Am 13. Mai 2020 präsentierten der Verkehrsminister und der Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt gemeinsam den „Aktionsplan der Bundesregierung für Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte“ mit vielen großen Zahlen und noch größeren Hoffnungen. Die Drohnenbranche knüpft daran die Erwartung, dass mit abklingender Corona-Krise auch die unbemannte Luftfahrt „durchstarten“ kann.

Klarheit im Vorgehen und Sicherheit für die Planung tuen Not. Auch an der effektiven Anwendung des europäischen Rechtsrahmens für Unbemannte Luftfahrzeuge hängen der Fortbestand von Unternehmen und die Beschäftigung vieler Mitarbeiter. Die Unbemannte Luftfahrt als junge und aufstrebenden Branche hatte noch keine Gelegenheit über Jahrzehnte unvorstellbare Gewinne zu tessaurieren und jetzt davon zu zehren.

 

Wieder ein spannender Mix, der die sinnvollen Einsatzgebiete der Unbemannten Luftfahrt ausführlich in einem Marktsegment beleuchtet. Die Ausgabe 2020/4 ist die sechste Ausgabe bei der der UAV DACH e.V. redaktionelle Beiträge eingebracht hat. Wir freuen uns auf die aktuelle und zukünftige Zusammenarbeit mit der Redaktion in der FLUG REVUE und die Kommunikation mit den vielen tausenden Lesern dieses wichtigsten Fachmagazins in der deutschsprachigen Luft- und Raumfahrtbranche.

 

FLUG REVUE auch auf www.uavdach.org

Die online-Beiträge der FLUG REVUE sind jetzt auch in den Beiträgen auf www.uavdach.org zu lesen – und natürlich auch in der Volltext Recherche der Webseite. Einfacher geht’s nicht, um an die Inhalte der bemannten und unbemannten Luftfahrt zu kommen.