Jörg Dittrich Vorstand UAV DACH e.V.

Klare Regeln für den
kommerziellen Drohnenmarkt

Deutschland – Europa – weltweit

 

Drohnen für kleine Frachtnutzlasten haben einen klaren gesellschaftlichen Nutzen, wie zum Beispiel die Blutplasmalogistiksysteme von Zipline in Ostafrika oder auch ganz nah die Demonstrationen von innerstädtischem Transport von pathologischen Schnellschnitten zwischen Krankenhausstandorten in Deutschland und Europa zeigen. Das Verlegen von speziellen Nutzlasten von der Straße in die Luft ist an vielen Standorten eine attraktive Alternative, die in erster Linie Zeit, dann aber auch Kosten sparen kann.

Im oben erwähnten Ostafrika sieht man das ganz genauso, so dass in Kooperation mit der Weltbank unter dem Titel African Drone Challenge im Februar 2020 ein international besetzter Wettbewerb mit begleitender hochkarätiger Drohnenkonferenz durchgeführt wurde. Die Wettbewerbskategorien „Sample Pick-Up“ und „Emergency Delivery“ konnten die deutschen UAV-DACH-Mitgliedsfirmen Phoenix Wings und Wingcopter unter großer weltweiter Konkurrenz für sich entscheiden. Herzlichen Glückwunsch und weiterhin den bestmöglichen Erfolg!

Im Bereich der kleinen Drohnenfracht tummeln sich in Deutschland und auch Europa einige der global aufgestellten Anbieter, so dass wir uns als Volkswirtschaft durchaus darüber freuen dürfen, dass wir in diesem innovativen neuen Wirtschaftszweig vorne mitspielen. Dies ist ganz im Sinne der Drohnen-Politik der EU Kommission, die zuletzt in der Amsterdam Declaration von 2018 noch einmal die Wichtigkeit eines europäischen Dienstleistungsmarkts für Drohnenflüge außerhalb der Sichtweite eines Steuerers hervorgehoben hatte. Das neue europäische Luftrecht mit der speziellen Kategorie für UAS bietet eine hervorragende internationale Basis, diese Technologie außerhalb experimenteller Setups regulär sowohl über dünn besiedelten Gebieten als auch über Städten anzuwenden. Die Regeln und auch die verpflichtenden Risikobewertungen nach dem globalen JARUS SORA-Standard geben es her.

Internationale Harmonisierung von Regeln als Wachstumsimpuls

Nun aber sind die Verfahren für die Durchführung der nötigen Risikobewertungen über besiedeltem Gebiet noch nicht abschließend durch die EASA definiert. Hier ist es insbesondere wichtig, dass es in den Details für die Anwendung der neuen Regulierung keine Überforderung von Herstellern und Flugbetrieben im operativen und technischen Bereich gibt. Es ist aus unserer Sicht unerlässlich, dass wir in Europa einen sicheren kommerziellen Flugbetrieb von Drohnen realisieren, der sich aufgrund der internationalen Regelkompatibilität auch global vermarkten lässt.

Der UAV DACH setzt alles daran, mit seinen aktiven Arbeitsgruppen und der internationalen Gremienarbeit, dass wir ein international kompatibles Durchführungsverfahren für die Risikobewertung in Europa bekommen werden. Durch Beratung von nationaler und europäischer Politik, Ministerien und Behörden sollen die Bedeutung dieser Harmonisierung verdeutlicht und die Chancen für den sicheren und erfolgreichen kommerziellen Betrieb sichtbar gemacht werden.

Die Mitgliedsunternehmen des UAV DACH sind bereit dazu, den in den nächsten Monaten anstehenden Schritt von den experimentellen, prototypischen Drohnen-Anwendung in den Regelbetrieb zu vollziehen. Wir, als Verband, werden sie dabei für einen zukünftigen, sicheren Flugbetrieb mit bestmöglichen Allgemeinnutzen unterstützen!

 

Ihr Jörg Dittrich

 

 

 

Das Editorial erscheint alle drei Monate als Beilag in dem auflagenstärksten Magazin der Luft-und Raumfahrt in Deutschland und wird vom UAV DACH e.V. herausgegeben. Der Vorstand des UAV DACH e.V. äußert sich zu aktuellen Themen in der Unbemannten Luftfahrt.