Der UAV DACH e.V. wurde im SWR für die Landesschau Rheinland-Pfalz zum neuen EU „Drohnenführerschein“ – genauer gesagt zum Kompetenznachweis A1/A3 gemäß EU Durchführungsverordnung 2019/947 interviewt. Jens Fehler beantwortet als Vorstand für die Zuschauer die Fragen von Meike Rathsmann rund um diese neue  Theorieprüfung für die Unbemannte Luftfahrt.

 

Hinweis der UAV DACH Redaktion: Der im Beitrag angesprochene Kenntnisweis meint den neuen EU Kompetenznachweis. Der Kenntnisnachweis war in Deutschland von 1.10.2017 bis 31.12.2020 erforderlich.

 

Fragen vom UAV DACH e.V. an Jens Fehler zum neuen EU „Drohnenführerschein“

UAV DACH e.V.: Was sollen neue EU-Regeln verändern?

Jens Fehler: Die neuen Regeln sollen eine  in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einheitliche gesetzliche Grundlage für den Betrieb von Unbemannten Luftfahrzeugen, umgangssprachlich Drohnen, vorgeben. Und erreichen, dass das in der EU für die bemannte Luftfahrt sehr hohe Sicherheitsniveau auch in der bemannten Luftfahrt erreicht und gehalten wird. Dies betrifft die Qualifikation der Fernpiloten, die Konstruktion und Bauart der Drohnen, aber auch Betriebsgenehmigungen für die Fertigung und die gewerbliche Nutzung. Die Regelungen gelten in allen EU-Mitgliedsstaaten gleichermaßen.

Für die nachhaltige Entwicklung eines europäischen Drohnenmarktes ist dies ganz wesentlich.

UAV DACH e.V. : Wie sollen sie die Sicherheit erhöhen?

Jens Fehler: Die EU-Regeln enthalten einen risikobasierten und sicherheitsorientierten Ansatz. D.h. es wurde eine Beurteilung des Betriebsrisikos im  Luftraum und am Boden vorgenommen. In der sog. offenen Betriebskategorie darf in einem fest abgesteckten Rahmen geflogen werden (in Sichtweite, max 120 Meter, max 25 kg, Sicherheitsabstände zu Menschen) und in der Specific Kategorie darf nur mit Betriebserlaubnis geflogen werden. Die Betriebserlaubnis wird nur erteilt, wenn die Beurteilung des Risikos (SORA) ein hinreichendes Sicherheitsniveau bescheinigt.

Die Sicherheit wird allein durch die Inkraftsetzung einheitlicher, klarer und transparenter Regeln erhöht. Jede Person, die Interesse an dem rechtlich einwandfreien Betrieb von Drohnen hat, weiß, was sie zu tun hat.

UAV DACH e.V. : Wie soll die Registriernummer die Sicherheit erhöhen?

Jens Fehler: Am besten lässt sich das Prinzip der Registrierung mit der Zulassung von Autos vergleichen. Die Registrierung dokumentiert einerseits, dass das Fluggerät  am Luftverkehr teilnehmen darf. Andererseits können auf der Grundlage der Registrierung Regelverstöße im Bedarfsfall nachverfolgt werden. Wir gehen davon aus, dass die Registrierung auch einen generalpräventiven Effekt auf die Sorgfalt der Fernpiloten haben wird, weil sie oder er sich bewusst sind, dass grundsätzlich keine Anonymität besteht und er keinen Deckmantel für rechtwidrige Aktionen hat..

 

UAV DACH e.V. : Was erhofft man sich vom Kenntnisnachweis? Es muss heißen Kompetenznachweis.

Jens Fehler: Zunächst einmal handelt es sich um einen Kompetenznachweis. Dieser wird ab Januar 2021 von allen Personen gefordert, die Drohnen über 250 g betreiben. Die Nachweise werden auf der Grundlage einer Schulung mit bestandener bestandenen Prüfung erteilt. Der Bewerber muss Kenntnisse aus dem Luftrecht, den Betriebsregeln und den sicheren Betriebsabläufen nachweisen.

Das bringt allgemeines Verständnis für die Rechte und Pflichten im Flugbetrieb und damit auch die Sicherheit.

 

UAV DACH e.V. : Weshalb ist es für Drohnenpiloten verpflichtend sich zu versichern und worauf sollte man bei der Haftpflichtversicherung achten?

Jens Fehler: Hier möchte ich  den Vergleich mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung anstellen. Auch hier ist eine spezielle Versicherung erforderlich, weil die privaten Haftpflichtversicherungen nur eine Deckung für Schäden des normalen Alltags beinhalten. Besondere Risiken aus gefahrengeneigten Tätigkeiten sind nicht mitversichert. Die Flug-Haftpflichtversicherungen für den Betrieb von Drohnen berücksichtigen die speziellen Risiken, die sich beim Fliegen mit Drohnen ergeben können.  Der Abschluss einer Versicherung ist daher im Luftverkehrsgesetz vorgeschrieben.