Laut Mitteilung der Polizei wurde am vergangenen Sonntagabend (Anmerkung Red. 27.1.2018) über einem in Brand stehenden ehemaligen Bauernhof in Sankt Georgen (Schwarzwald) eine Drohne gesichtet. Sie kreiste über der Brandstelle und fertigte Luftaufnahmen an. Eine schwer verletzte Frau musste mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus transportiert werden. Der Pilot des Rettungshubschraubers befürchtete eine Behinderung oder gar eine Gefährdung durch die Drohne beim Start und Abflug des Rettungshubschraubers. Polizeibeamte stellten in unmittelbarer Nähe einen 32-jährigen Mann als Steuerer der Drohne fest und veranlassten die sofortige Landung.

Der Überflug mit Drohnen von Unglücksorten und Einsatzorten von Sicherheitskräften, wie beispielsweise Polizei und Feuerwehr, ist in Deutschland gemäß Luftverkehrs-Ordnung verboten.

UAV DACH e.V. hat keinerlei Verständnis für den betreffenden Steuerer der Drohne und geht davon aus, dass er sich nun für sein rechtswidriges Verhalten zu verantworten hat. Auch die mögliche Gefährdung von Rettungshubschraubern durch Drohnen ist nicht tolerierbar. Von einem Steuerer von Drohnen (gehört zum Kreis der Luftfahrer) muss verantwortungsvolles Handeln und ein den Sicherheitsregen entsprechender Flugbetrieb unbedingt erwartet werden