UAV DACH e.V. – der größte deutschsprachige Verband für unbemannte Luftfahrt – begrüßt Kabinettsbeschluss zum Drohnen-Betrieb

 

Luftverkehrsverordnung stärkt Sicherheit im Luftverkehr

Zum Kabinettsbeschluss der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ erklärt Dr. Norbert Lohl, Vorsitzender des Vorstandes des UAV DACH e.V.:

„Wir begrüßen den Beschluss des Bundeskabinetts, die Luftverkehrsordnung an die aktuellen Bedürfnisse des Betriebs von Unbemannten Luftfahrzeugen, sog. Drohnen, und Flugmodellen anzupassen. Es ist richtig, dem Drohnenflugbetrieb mehr Möglichkeiten zu eröffnen, um diese vielversprechende Technologie zu fördern. Gleichzeitig ist es dringend geboten, klare Regeln und Grenzen zu schaffen, um die Sicherheit im Luftraum und die Sicherheit von Personen und Sachen am Boden zu gewährleisten. Die beabsichtigte Änderung der Luftverkehrsordnung erfüllt diesen Anspruch.“

Drohnen erfreuen sich stark anwachsender Verbreitung und gehören in Kürze auch zum deutschen Alltagsbild. In Deutschland sind nach Einschätzung der DFS Deutsche Flugsicherung rund 400.000 Drohnen unterwegs. Drohnen können sinnvoll für Leben und Gesundheit sowie Freiheit und Sicherheit eingesetzt werden. Sie transportieren dringend benötigte Medikamente, überwachen kritische Infrastrukturen, lokalisieren Brandherde bei Feuerwehreinsätzen und unterstützen in der Landwirtschaft.

Auf der anderen Seite geistern sie durch die Luft, an Orten wo sie nicht hingehören, können Rechtsgüter gefährden oder gar Unfälle verursachen. Das sind z.B. kamerabestückte Drohnen über dem Nachbargrundstück (Privatsphäre), der Flug über Besucher an Sehenswürdigkeiten oder von Sportveranstaltungen und Open-Air-Konzerten sowie der leichtsinnige Aufstieg im An- und Abflugsektor von Flughäfen. Im Jahr 2016 wurden fast 70 Zwischenfälle mit Drohnen im Luftraum registriert.

„Die rechtlichen Anforderungen zum Betrieb von Drohnen zu verschärfen, ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Sicherheit“

erklärt Dr. Lohl. Der Entwurf sieht neben der Erlaubnispflicht für Drohnen und Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm und in Flughöhen über 100 Metern Überflugverbote über Menschenmengen, Wohngrundstücken und sicherheitssensiblen Einrichtungen vor. Steuerer von unbemannten Fluggeräten über 2 Kilogramm müssen Kenntnisse über die Benutzung des Luftraumes nachweisen und es besteht eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen mit einer Startmasse über 0,25 Kilogramm.

Dr. Lohl: „Dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur ist zu danken, dass bis zum Inkrafttreten europäischer Regelungen in Deutschland klare Sicherheitsregeln für unbemannte Fluggeräte existieren werden. Der UAV DACH e.V. wird die Erarbeitung europäischer Regelungen konstruktiv unterstützen und bietet für die Bescheinigung der Kenntnisse der Steuerer seine Mitarbeit als anerkannte Stelle an.“