Liebe Mitglieder,

wie Euch/Ihnen bekannt ist, soll die EASA die Kompetenz auch für Drohnen mit einer Abflugmasse unter 150 Kilogramm bekommen. Bislang sind UAS dieser Gewichtsklasse in der EU-Verordnung (EG) Nr. 216/2008, der sog. EASA Basic Regulation (EBR), ausgenommen.
Die EU-Kommission hat aber wiederholt erklärt, dass europäische Regelungen dringend notwendig sind, um einen sicheren Drohnenflugbetrieb zu gewährleisten und um dem wirtschaftlichen Potenzial von Drohnen den nötigen Raum zu geben (vgl. Erklärungen von Riga, Warschau und Helsinki). Ein entsprechender Änderungsvorschlag zur EBR liegt dem Europäischen Parlament seit Ende 2015 vor und sollte eigentlich schon im Jahr 2016 verabschiedet werden. Es gab aber eine anhaltende Diskussion und Uneinigkeit unter den 28 EU-Mitgliedsstaaten.
Das soll nun beendet sein! Am 29. November 2017 wurde zwischen dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat ein vorläufiges Ergebnis zu dem Änderungsvorschlag der Kommission erzielt. Am 22. Dezember 2017 verständigten sich nun das Europäische Parlament mit Vertretern der 28 Mitgliedsstaaten darauf, die EBR revidieren zu wollen. Damit ist der Weg frei für das formelle Gesetzgebungsverfahren. Das bedeutet, dass die Verordnungsänderung in einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments und durch die 28 zuständigen Minister der Mitgliedsstaaten beschlossen und verabschiedet werden kann. Dies soll Anfang 2018 geschehen, allerdings ist das Thema noch nicht auf der Agenda der nächsten Plenarsitzung vom 15. bis 18. Januar 2018 in Straßburg (Folgesitzung ist 5. – 8.2.2018).
In der Zwischenzeit laufen die Arbeiten an dem Entwurf einer EU-Verordnung für den Betrieb von UAS, die Erarbeitung von Ergänzungsvorschlägen zum Single European Sky ATM für den Drohnenflugbetrieb und die Vorbereitung der Einführung von U-Space weiter.

Achim Friedl
Vorstand UAV DACH e.V.