Der UAV DACH e.V. übernimmt den Text einer entsprechenden Bitte der Bezirksregierung Düsseldorf im Originaltext.

 

Luftraumbeschränkungsgebiet ED-R Köln im Großraum Köln

Das Gebiet mit Luftraumbeschränkungen gilt für alle Starts, Landungen und Flüge in dem Gebiet ab 0 ft über Grund. Explizit sind alle UAS, Drohnen, Flugmodelle. Wir bitten unsere Leser dieses Gebiet mit Luftraumbeschränkungen zu beachten und strickt einzuhalten. Vor diesem Hintergrund veröffentlichen wir die entsprechenden Informationen zu Luftraumbeschränkungen (ED-R) auf der Webseite des UAV DACH e.V..

Zum Originaltext

Auf Grund des anstehenden Staatsbesuches des Präsidenten der Türkischen Republik hat das Bundesverkehrsministerium nunmehr analog zu dem bereits bekannten Flugbeschränkungsgebiet um Berlin („ED-R Humboldt“), welches vom 27.09.2018 (16:00 UTC) bis zum 29.09.2018 (10:00 UTC) aktiv ist, auch kurzfristig ein Flugbeschränkungsgebiet um Köln („ED-R Köln“) festgelegt.

Das Flugbeschränkungsgebiet um Köln umfasst mit einigen Aussparungen einen kreisförmigen Zylinder mit einem Radius von 30 NM bzw. 56 km um den Flughafen Köln/Bonn und in einer vertikalen Ausdehnung vom Erdboden bis zu einer Höhe von 3048 m (10.000 ft bzw. FL100). Die genaue seitliche Ausdehnung des Gebietes kann grob nachfolgender Darstellung entnommen werden:

Die Flugbeschränkungen in dem beschriebenen Gebiet gelten am Samstag, den 29.09.2018 von 10:00 Uhr UTC (12:00 Uhr Ortszeit) bis 22:00 Uhr UTC (24:00 Uhr Ortzeit).
Innerhalb der Beschränkungszeiten ist in dem Flugbeschränkungsgebiet mit einigen wenigen Ausnahmen jeglicher Flugbetrieb untersagt. Dies betrifft sowohl den Flugbetrieb nach Sichtflugregeln (VFR) als auch den Flugbetrieb nach Instrumentenflugregeln (IFR). Von den Beschränkungen ist auch der Betrieb von Ballonen sowie unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) und Flugmodellen betroffen.

Zuwiderhandlungen gegen die verfügten Flugbeschränkungen werden strafrechtlich verfolgt und können eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen. Die nordrheinwestfälischen Ordnungsbehörden sind angehalten, die Flugbeschränkungen engmaschig zu überwachen und Zuwiderhandlungen zu verfolgen.

Da die Veröffentlichung des Flugbeschränkungsgebietes „ED-R Köln“ recht kurzfristig erfolgt ist, bin ich gebeten worden, Sie auf diesem Wege über das Flugbeschränkungsgebiet und die entsprechende rechtsverbindliche Veröffentlichung zu informieren. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie diese Information an weitere Interessierte und Betroffene weiterleiten würden.

Die rechtsverbindliche Festlegung des Flugbeschränkungsgebietes „ED-R Köln“ erfolgte am 25.09.2018 durch Bekanntgabe in der NfL 1-1436-18, welche ich in der E-Mail-Anlage beifüge (genaue ICAO-Kartendarstellung auf der letzten Seite).