Sicherheit im UAS-Betrieb

Sicherheit in der Luft und am Boden ist ein hoher Wert für die unbemannte Luftfahrt. Die breitgefächerten Einsatzmöglichkeiten von UAS sind auf Dauer nur zu nutzen und weiterzuentwickeln, wenn ein hohes Maß an gesellschaftlicher Zustimmung (Akzeptanz) besteht und die vom UAS-Betrieb ausgehenden Gefahren so gering wie möglich gehalten und empfunden werden (Sicherheitsgefühl).

Der UAV DACH e.V. fördert aktiv einen sicheren, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen zum Wohle der Gesellschaft.

UAV DACH e.V. Sicherheitskonzept

Sicherheit ist kein abstrakter Begriff. Sie wird von verschiedenen Faktoren geprägt und lebt vom vorbildlichen Mitmachen aller UAS-Betreiber. Sicherheit beim Betrieb von Drohnen ist eine komplexe Gesamtthematik. Der UAV DACH hat sein Sicherheitskonzept bereits im Jahr 2015 entwickelt.

Die Kombination von Kenntnissen, Fähigkeiten, Sensibilisierung und Ahndung von Fehlverhalten in den Bausteinen

  • Flugbetrieb +
  • Personal +
  • UAS +
  • Überwachung und Strafverfolgung

ist dazu geeignet, ein objektiv hohes Maß an Sicherheit in der unbemannten Luftfahrt zu erreichen.

Der UAV DACH hat sein Sicherheitskonzept dazu benutzt, um

  • auf Gefahren aufmerksam zu machen und Maßnahmen zur Reduzierung der Gefahren so weit wie möglich in die Anwendung zu bringen,
  • für den richtigen Umgang mit Drohnen zu sensibilisieren und
  • die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beeinflussen und zu vermitteln.

Die Regelungen, Bestimmungen und Verfahren im Luftverkehrsrecht enthalten für UAS einen risikobasierten und sicherheitsorientierten Ansatz. Dafür hat sich der UAV DACH schon immer mit der Maßgabe „so viel wie nötig und so wenig wie möglich“ eingesetzt.

Der UAS-Betrieb wird im europäischen Luftrecht entsprechend des Sicherheitsrisikos in drei Kategorien eingeteilt (DVO (EU) 2019/947):

Risiko Betriebskategorie
Niedrig

offen
open

Mittel

speziell
specific

Hoch

zulassungspflichtig
certified

Im Nachfolgenden werden die Regelungen für die genannten Betriebskategorien umrissen. Man sieht deutlich, dass die Anforderungen von der offenen Kategorie zur zulassungspflichtigen Kategorie steigen.

Betriebskategorie „offen“
Operation

Betrieb innerhalb bestimmter Grenzen (z.B. VLOS, max. 120 m Flughöhe) ist genehmigt. Sicherheitsabstand zu Personen nach Unterkategorien A1 bis A3 gestaffelt.

Fernpilot

Nachweis theoretischer Kenntnisse (A1/A3) bzw. Fernpilotenzeugnis (A2)

UAS

Klassifizierung nach maximal zulässiger Abflugmasse und Einsatzbereich von C0 bis C4. EU-Konformitätsprüfung und Konformitätsbescheinigung.
CE-Kennzeichnung des UA (C0, C1, C2, C3 oder C4)

Anmerkung: Bei der EU-Konformitätsprüfung besteht noch Unklarheit über den tatsächlich erforderlichen Umfang, da einschlägige Bestimmungen im Luftverkehrsrecht fehlen und auf Regeln anderer Technikbereiche zurückgegriffen wird. Der UAV DACH e.V. verwendet sich dafür, dass Aufwand und Kosten in einem akzeptablen Rahmen bleiben, ohne die Sicherheit zu vernachlässigen.

Betriebskategorie „speziell“ – Standardszenario
Operation

Betrieb innerhalb bestimmter Grenzen und nach den Bedingungen, die das STS vorgibt. Betriebsanzeige an die zuständige Luftfahrtbehörde.

Fernpilot

Fernpilotenzeugnis

UAS

Klassifizierung nach Vorgabe des STS als C5 oder C6.
EU-Konformitätsprüfung und -bescheinigung.
CE-Kennzeichnung des UA (C5 oder C6).

Betriebskategorie „speziell“
Operation

Betrieb geht nicht in „open“ und verlangt nicht „certified“ Kategorie. Antrag auf Erteilung einer Betriebsgenehmigung mit Betriebshandbuch und Sicherheitsbewertung (SORA oder PDRA). Betrieb nach den Bestimmungen und Grenzen der Betriebsgenehmigung.

Fernpilot

Fernpilotenzeugnis

UAS

Technische Anforderungen aus der Betriebsgenehmigung sind einzuhalten. Diese ergeben sich aus den konstruktions-bezogenen „Operational Safety Objectives“ (OSO).
Nachweis erfolgt:
– SAIL I und II durch Erklärung des Antragstellers
– SAIL III und IV durch Erklärung des Antragstellers oder EASA Design Verification Report (DVR) nach den besonderen Vorschriften für leichte UAS – mittleres Risiko
– SAIL V und VI durch EASA DVR mit Type Certificate (TC) oder Restricted Type Certificate (RTC) nach den besonderen Vorschriften für leichte UAS – hohes Risiko

Anmerkung: Der UAV DACH e.V. setzt sich dafür ein, dass so weit wie möglich mit Erklärungen des Antragstellers verfahren wird und dass im Design Verification-Prozess der EASA nur das erforderliche geprüft wird, um Aufwand und Kosten im Rahmen zu halten. Der UAV DACH e.V. plädiert dafür, den Design Verification-Prozess nicht auf die kleineren SAIL auszuweiten.

Betriebskategorie „zulassungspflichtig“
Operation

Betrieb zum Transport von Menschen oder gefährlichen Gütern sowie über Menschenmengen mit UA > 3 Meter.
Zugelassener Betrieb im Rahmen einer Flugbetriebs-organisation und einem Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate).

Fernpilot

Fernpilotenzeugnis

UAS

Konstruktion und Herstellung in einem zugelassenen „luftfahrttechnischen“ Betrieb. Musterzulassung (TC) durch EASA und Verkehrszulassung bei der zuständigen nationalen Luftfahrtbehörde. Prüfung nach den Zertifizierungsregel und -verfahren der bemannten Luftfahrt. Instandhaltung nach einem festgelegten Programm.

Sicherheit im UAS-Betrieb geht jeden Betreiber und jeden Fernpiloten an!