9 09.04.2021

Die Benennung zur PStF ist da! – Jetzt können wir auch zum A2 prüfen.

09.04.2021|Tags: , , , , , , , , , , |

Das Luftfahrt Bundesamt (LBA) hat die UAVDACH-Services UG heute zur Prüfstelle für Fernpiloten (PstF) gemäß der neuen EU Durchführungsverordnung 2019/947 benannt. Prüfstelle für Fernpiloten DE.PStF.010   Uwe Nortmann ist der Kopf und die Hand hinter der Anerkannten Stelle (AST) und jetzt der Prüfstelle für Fernpiloten (PStF) [...]

31 31.12.2020

Die EU-Registrierung für UAS-Betreiber ist verfügbar und Online

31.12.2020|Tags: , , , , , , |

Die Durchführungsverordnung EU 947/2019 schreibt die EU-weite Registrierung für UAS-Betreiber in der OPEN Kategorie vor. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 gilt ab dem 31. Dezember 2020. Gemäß Artikel 14 Absatz 5 sind Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (Flugmodelle und im allgemeinen Sprachgebrauch als Drohnen bezeichneten Luftfahrzeuge) verpflichtet, sich als [...]

28 28.12.2020

Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erlässt neue Allgemeinverfügung für die Unbemannte Luftfahrt

28.12.2020|Tags: , , , , , , , , , , |

Ab dem 31.12.2020 sind in der Europäischen Union die neuen Durchführungsverordnungen EU 947/2029 und Delegierte Verordnung EU 945/2020 in allen Mitgliedsstaaten der EU anzuwenden (wir berichteten darüber).   Die Luftfahrtverwaltungen organisieren den Übergang von nationalem Luftrecht auf das europäische Luftrecht Das neue europäische Luftrecht ist ab 31.12.2020 [...]

3 03.10.2020

UAVDACH-Services UG: Infoveranstaltung zur LBA Infoveranstaltung

03.10.2020|Tags: , , , , , , , |

  Mit der Umstellung des bisher nationalen Verfahrens in der LuftVO zum Kenntnisnachweis auf die in der EU einheitlichen Verfahren der EASA muss auch das gesamte Regime der Kenntnisnachweise. der Ausbildung und den Prüfungen umgestellt werden. Dazu sind einige erste Informationen verfügbar, das große Bild dazu ist [...]

12 12.07.2017

Anerkannte Stelle DE.AST.001 – Wir sind die Nummer 1

12.07.2017|Tags: , , , , , |

UAV DACH-Services UG ist anerkannte Stelle Nr. 001 UAV DACH-Services UG in Salem erhielt die Zulassung des Luftfahrt-Bundesamtes als anerkannte Stelle (DE.AST.001) zur Abnahme von Prüfungen und Ausstellung von Bescheinigungen des Nachweises ausreichender Kenntnisse für Steuerer von unbemannten Fluggeräten (UAS) gemäß § 21d der Luftverkehrs-Ordnung. Leiter der Anerkannten [...]

Nach oben