PDRAs sollen künftig attraktiver werden

12.11.2024

Pre-Defined Risk Assessments (PDRA) in der Überarbeitung

Den Weg von der Erstellung der Antragsformulare bis zur Genehmigung des Drohnenbetriebs in der speziellen Kategorie soll so schnell und einfach wie möglich gestaltet werden. Darüber herrscht zwischen UAS-Industrie und Regulierungsbehörden in Europa weitgehend Konsens. Wie das konkret gelingen kann, darüber herrscht zuweilen jedoch noch Gesprächsbedarf. Einig ist man sich aber weitegehend darin, dass standardisierte Verfahren und Prozesse eine wertvolle Hilfe sein können. So wie etwa die sogenannten Pre-Defined Risk Assessments (PDRA).

Doch was als umfassende Unterstützung gedacht ist, wird in der Praxis offenbar nur bedingt als solche angesehen. Die Folge: Viele Antragsteller schätzen die Vorteile, die mit einem individuellen SORA-Antrag (Specific Operations Risk Assessment) verbunden sind höher ein als die Erleichterungen, die der Rückgriff auf ein standardisiertes PDRA mit seinem recht spezifischen Anforderungsprofil mit sich bringt. Kurz gesagt: Es scheint häufig attraktiver zu sein, eigene Verfahren zu beschreiben, als die eigenen Verfahren in den Rahmen eines PDRAs einzupassen – und diese dann in einem Betriebshandbuch zu beschreiben. Auf diese Weise wächst der Aufwand sowohl bei Antragstellenden als auch Genehmigenden.

An dieser Stelle ein neues Angebot zu schaffen, ist ein Ziel der Working Group Safety Risk Management (WG-SRM) bei den Joint Authorities für Rulemaking on Unmanned Systems (JARUS). Unter der Leitung von Jörg Dittrich wurde daher das JARUS STS-02 – von der Europäischen Flugsicherheitsagentur EASA als PDRA G-02 akzeptiert – einer Überarbeitung unterzogen. Neben notwendigen Anpassungen an die neue SORA-Version 2.5 stand dabei vor allem ein neuer konzeptioneller Ansatz im Zentrum, um PDRAs künftig attraktiver zu gestalten. Unter anderem durch ein modular gestaltetes sowie vorgefertigtes Betriebshandbuch, das „nur noch“ durch die individuellen Charakteristika der zu genehmigenden UAS-Mission zu ergänzen ist. Und so zur Beschleunigung des Antragsverfahrens beitragen kann.

Noch bis einschließlich 18. November läuft die Kommentierungsfrist, während der sich die Industrie in das laufende Verfahren einbringen kann: http://jarus-rpas.org/document/jarus-wg-srm-pdra-02/

Der UAV DACH wird sich über seine Fachgruppen an der Kommentierung beteiligen. Nicht zuletzt, da die Systematik des neu gefassten PDRAs nach den Vorstellung der WG-SRM sowohl als Blaupause für eine Überarbeitung bestehender als auch die Schaffung neuer Pre-Defined Risk Assessments dienen soll.

Abbildung: Wingcopter