Deutschland ist im unteren Luftraum häufig blind. Das hat der jüngste Vorfall mit einer mit Sprengstoff versehenen Drohne am Flughafen Leipzig-Halle gezeigt. Geeignete Überwachungstechnologien sind zwar vorhanden, doch zu oft sind Zuständigkeits- und Finanzierungsfragen weiterhin ungeklärt. Daher begrüßt der UAV DACH – European Association for Unmanned Aviation den Vorstoß der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag, um klare Regeln und eine gesetzliche Grundlage zur Abwehr illegal betriebener Drohnen zu schaffen.
„Wir unterstützen die Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag ausdrücklich“, sagt Dr. Gerald Wissel, Vorsitzender des Vorstands des UAV DACH – European Association for Unmanned Aviation. „Die aktuellen Schutzkonzepte müssen dringend nachgeschärft und eine zentrale Verantwortlichkeit auf Bundesebene geschaffen werden.“
Praxistauglich definierte Regelungs- und Kontrollkompetenzen, die elektronische Sichtbarkeit aller bemannten und unbemannten Teilnehmer am unteren Luftraum via ADS-L sowie eine konsequente Bekämpfung des illegalen Drohnenbetriebs sind Grundvoraussetzungen dafür, dass das volle wirtschaftliche und soziale Potenzial der kommerziellen unbemannten Luftfahrt erschlossen werden kann. Daher hat der Industrieverband UAV DACH – European Association for Unmanned Aviation bereits im Dezember 2025 einen Forderungskatalog zum Thema Drohnendetektion und -abwehr veröffentlicht. Allerdings sind einige zentrale Punkte weiterhin ungeklärt.