Ein gescheiterter Sprengstoffanschlag in Leipzig, Sabotageakte und Drohnensichtungen rund um Anlagen der kritischen Infrastruktur im ganzen Bundesgebiet. Deutschland diskutiert über Möglichkeiten, die kriminelle Nutzung unbemannter Flugsysteme (UAS) zu bekämpfen. Hessens Justizminister Christian Heinz fordert nun zusätzliche Verbote und eine Verschärfung des Strafrechts. Der Industrieverband UAV DACH – European Association for Unmanned Aviation begrüßt konsequente Maßnahmen gegen illegalen UAS-Betrieb. Warnt jedoch vor negativen Folgen für die kommerzielle Drohnennutzung.
„Aktionismus hilft uns nicht weiter. Entscheidend ist, dass wir im unteren Luftraum weitgehend blind sind. Ohne ein umfassendes Echtzeit-Luftlagebild läuft die Initiative aus Hessen ins Leere. Zudem bremsen pauschale Überflugverbote, die beispielsweise auch Stromleitungen und Eisenbahnschienen betreffen, die sinnvolle, legale kommerzielle Drohnennutzung in Deutschland aus”, erklärt Dr. Gerald Wissel, Vorsitzender des Vorstands im Industrieverband UAV DACH – European Association for Unmanned Aviation.
Bereits nach geltender Rechtslage ist der UAS-Betrieb über Industrieanlagen, militärischen Liegenschaften sowie Infrastruktur der zentralen Energieerzeugung und vielen anderen schützenswerten Einrichtungen nur auf Antrag und mit einer entsprechenden Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde legal möglich. Zusätzliche Überflugverbote sowie der Straftatbestand des „gemeinschädlichen Hausfriedensbruchs“ wären daher lediglich eine Verschärfung, jedoch keine Neuordnung der geltenden Bestimmungen für den Drohnenbetrieb. Jede Änderung müsste daher so ausgestaltet sein, dass rechtmäßige gewerbliche Anwendungen nicht zusätzlich und unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.