The publication of EASA Opinion 06/2026 has set an important course for the further development of European UAS regulation. With the proposed amendments to EU Regulations 2019/945 and 2019/947, the European Aviation Safety Agency is fulfilling the task assigned to it under the EU Action Plan on drone and drone defence safety. Over the past few months, UAV DACH has actively participated in the regulatory process to date through the relevant consultations and expert discussions, representing the interests of the industry.
In der Opinion 06/2026, die der EU-Kommission zur Verabschiedung zugeleitet werden soll, wurden mehrere zentrale Forderungen des UAV DACH aufgegriffen. So soll etwa die an eine validierte Betreiberregistrierung geknüpfte Startsperre direkt im UAS implemented directly within the UAS and not linked to the DRI module. Also die künftig obligatorische Bereitstellung der Luftraumdaten von Geozonen in maschinenlesbarer Form ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und trägt zur Schaffung eines voll digitalisierten Luftraums bei. Gleichzeitig bleiben einzelne Punkte weiterhin diskussionswürdig. Beispielsweise die konkrete Ausgestaltung der vorgesehenen Änderungen in den Vorgaben zur Einrichtung von geographischen Gebieten durch die einzelnen Mitgliedstaaten.
Nachdem die EASA Opinion 06/2026 Ende der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, beschäftigen sich nun die internen Fachgremien des UAV DACH mit einer abschließenden inhaltlichen Bewertung. Im Rahmen der Mitgliederbeteiligung wird es zudem darum gehen, gemeinsam darüber zu beraten, welche konkreten Maßnahmen und Aktivitäten sich daraus für den UAV DACH im Allgemeinen sowie die Mitglieder im Besonderen ableiten lassen.
Und natürlich war das Dokument auch beim Meeting der Drone Expert Group in Brüssel Thema. Der stellvertretende UAV DACH-Vorstandsvorsitzende Oliver Lichtenstein war vor Ort und hat sich einmal mehr für eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der europäischen UAS-Industrie im weiteren Regelsetzungsverfahren eingesetzt.