Mit der Veröffentlichung der EASA Opinion 06/2026 wurden wichtige Weichen für die Weiterentwicklung der europäischen UAS-Regulierung gestellt. Mit den erarbeiteten Änderungsvorschlägen für die EU-Verordnungen 2019/945 und 2019/947 erfüllt die Europäische Flugsicherheitsagentur die Aufgabe, die ihr im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Drohnen- und Drohnenabwehrsicherheit zugeschrieben wurde. Der UAV DACH hat sich in den vergangenen Monaten bei den dazugehörigen Konsultationen und Fachgesprächen aktiv in den bisherigen Regelsetzungsprozess eingebracht und die Interessen der Branche vertreten.
In der Opinion 06/2026, die der EU-Kommission zur Verabschiedung zugeleitet werden soll, wurden mehrere zentrale Forderungen des UAV DACH aufgegriffen. So soll etwa die an eine validierte Betreiberregistrierung geknüpfte Startsperre direkt im UAS implementiert und nicht an das DRI-Modul geknüpft werden. Auch die künftig obligatorische Bereitstellung der Luftraumdaten von Geozonen in maschinenlesbarer Form ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und trägt zur Schaffung eines voll digitalisierten Luftraums bei. Gleichzeitig bleiben einzelne Punkte weiterhin diskussionswürdig. Beispielsweise die konkrete Ausgestaltung der vorgesehenen Änderungen in den Vorgaben zur Einrichtung von geographischen Gebieten durch die einzelnen Mitgliedstaaten.
Nachdem die EASA Opinion 06/2026 Ende der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, beschäftigen sich nun die internen Fachgremien des UAV DACH mit einer abschließenden inhaltlichen Bewertung. Im Rahmen der Mitgliederbeteiligung wird es zudem darum gehen, gemeinsam darüber zu beraten, welche konkreten Maßnahmen und Aktivitäten sich daraus für den UAV DACH im Allgemeinen sowie die Mitglieder im Besonderen ableiten lassen.
Und natürlich war das Dokument auch beim Meeting der Drone Expert Group in Brüssel Thema. Der stellvertretende UAV DACH-Vorstandsvorsitzende Oliver Lichtenstein war vor Ort und hat sich einmal mehr für eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der europäischen UAS-Industrie im weiteren Regelsetzungsverfahren eingesetzt.