Luftfahrt-Bundesamt (LBA) überarbeitet Antragsunterlagen

06.03.2025

LBA vereinfacht Formulare für UAS-Betrieb in der Specific Category

Die Vereinfachung und Beschleunigung von Antragsverfahren für die Genehmigung des UAS-Betriebs in der „Specific Category“ steht ziemlich weit oben auf der Liste, wenn es um den Abbau von bestehenden Hürden für den kommerziellen UAS-Betrieb geht. Um an dieser Stelle die Bearbeitung zu erleichtern und auf diese Weise unnötige Verzögerungen zu vermeiden, hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die entsprechenden Antragsunterlagen überarbeitet und separate Formulare für

  • den Antrag einer neuen Betriebsgenehmigung in der „Specific Category“
  • den Antrag auf Änderung einer bestehenden Betriebsgenehmigung in der „Specific Category“
  • den Antrag auf Verlängerung einer bestehenden Betriebsgenehmigung in der „Specific Category“

erstellt, die seit Kurzem zur Verfügung stehen und ab sofort zu verwenden sind. Auch wenn durch die neuen Formulare sicher nicht alle noch existierenden Herausforderungen an dieser Stelle verschwinden, begrüßt der UAV DACH sämtliche Initiativen, die bürokratische Prozesse erfolgreich verschlanken und zu einer optimierten Zusammenarbeit zwischen Industrie und Regulierungsbehörden beitragen können. Vereinfachte, zudem möglichst digitalisierte Verfahren sind eine wichtige Voraussetzung, um UAS-basierter Geschäftsmodelle ökonomisch nachhaltig am Markt zu etablieren und Drohnen flächendeckend im Sinne der Allgemeinheit zu nutzen.

Weitere Informationen zu den erneuerten Antragsformularen für Betriebsgenehmigungen in der „Specific Category“, die in die Zuständigkeit des LBA fallen, gibt es hier: https://www.lba.de/DE/Drohnen/Betriebsgenehmigungen/Betriebsgenehmigungen_node.html