Wie vom UAV DACH gefordert

13.02.2026

Der „Action Plan on Drone and Counter Drone Security“ der EU-Kommission ist ein guter Anfang.

Weniger Vorverurteilungen. Mehr Vertrauen. Mit dem „Action Plan on Drone and Counter Drone Security“ reagiert die Europäische Kommission auf Verletzungen des gemeinsamen Luftraums durch illegalen UAS-Betrieb in der Nähe von Anlagen der kritischen Infrastruktur sowie auf Drohnensichtungen rund um Verkehrsflughäfen. Die EU-Pläne zeigen aber auch: Sicherheit im unteren Luftraum kann gewährleistet werden, ohne den kommerziellen UAS-Betrieb einzuschränken.

„Wir freuen uns, dass unsere konkreten Forderungen in großen Teilen Eingang in den Aktionsplan gefunden haben“, verweist Dr. Gerald Wissel, Vorstandsvorsitzender des UAV DACH, auf ein Ende 2025 veröffentlichtes Positionspapier für eine effektive und effiziente Drohnendetektion und -abwehr. Darin hatte der europäische Verband für unbemannte Luftfahrt unter anderem ein europaweit einheitliches Luftlagebild, die Etablierung eines europäischen Kompetenzzentrums für Drohnendetektion und -abwehr sowie öffentliche Mittel für die Stärkung der industrienahen Forschung und Entwicklung gefordert. Zum Beispiel mit Blick auf die benötigten Multi-Sensor-Technologien zur Detektion unkooperativer Luftraumteilnehmer.

„Dieser Aktionsplan ist ein guter Anfang, aber es bedarf weiterer Anstrengungen, um einen geeigneten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen für den kommerziellen UAS-Betrieb zu schaffen“, weiß Dr. Gerald Wissel. „Beispielsweise eine verbindliche Festschreibung von ADS-L als Voraussetzung für die Zertifizierung mit dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen EU Trusted Drone Label.“

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Auf dem Foto: Henna Virkkunen, Executive Vice-President of the EU Commission for Tech Sovereignty, Security and Democracy (Image: EU-Kommission / Audiovisual Service)