BVLOS-Betrieb ermöglichen

25.09.2026

Drone Expert Group in Brüssel: UAV DACH fordert verbindliche Zeitpläne

Auf Einladung der Europäischen Kommission haben Oliver Lichtenstein (stellvertretender Vorstandsvorsitzender) und Michael Wieland (Leiter des Advisory Committees) an einem Meeting der EU Drone Expert Group in Brüssel teilgenommen und dabei die Interessen der Mitglieder des UAV DACH sowie der europäischen UAS-Industrie in die Diskussion eingebracht.

Ein Schwerpunkt der Sitzung war die Frage, wie sich kommerzielle BVLOS-Flüge in Europa flächendeckend und sicher etablieren und bestehende regulatorische Hürden abbauen lassen. Die EU-Kommission stellte erste Ergebnisse aus drei Begleitstudien zur Weiterentwicklung der Europäischen Drohnenstrategie vor. Die aktualisierte Fassung soll voraussichtlich im November 2026 präsentiert werden. Ein weiteres Thema war das European Trusted Drone Label, das dazu beitragen soll, die europäische UAS-Produktion zu stärken sowie Cybersicherheit, Lieferkettensicherheit und Resilienz nachhaltig zu verbessern.

Ermöglichung von BVLOS-Einsätzen in ganz Europa

UAV DACH unterstützt den Vorschlag der EASA für U-Space Level 1 als pragmatischen Weg, um europaweit kommerzielle BVLOS-Einsätze zu ermöglichen, bis ein vollständig digitalisierter und integrierter Luftraum mit einer verbindlichen Anforderung an die elektronische Sichtbarkeit (eConspicuity) geschaffen ist. In einem Treffen mit der EASA und der Europäischen Kommission am 21. September sowie im Rahmen der „Drone Expert Group“ legten Oliver Lichtenstein und Michael Wieland die Bedingungen für diese Unterstützung dar – basierend auf Positionen, die im Zuge des Beteiligungsprozesses der UAV-DACH-Mitglieder erarbeitet wurden:

Kein Stillstand: Die Mitgliedstaaten müssen verpflichtet werden, BVLOS-Einsätze innerhalb eines festgelegten, angemessenen Zeitrahmens zu ermöglichen – sei es durch U-Space Level 1 oder durch SORA-basierte Betriebsgenehmigungen. Eine generelle Verweigerung von BVLOS-Einsätzen darf keine Option sein.

Weitere Verfahren bleiben zulässig: U-Space Level 1 muss bestehende und bewährte Verfahren – wie etwa die vom deutschen Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilten SORA-basierten BVLOS-Genehmigungen – ergänzen, nicht ersetzen. Die Mitgliedstaaten sollten U-Space Level 1 dort einrichten, wo keine anderen Möglichkeiten zur Ermöglichung von BVLOS-Einsätzen bestehen.

Flughöhe: Anstatt einer allgemeinen Obergrenze von 120 Metern sollte U-Space Level 1 Einsätze bis zu einer Höhe von 1.000 Fuß (ft) sowie mindestens bis zu den geltenden VFR-Mindesthöhen (Sichtflugregeln) erlauben. Dies ermöglicht auch Flüge in größeren Höhen – etwa zur Lärmminderung – und verhindert eine Konzentration des unbemannten Flugverkehrs in einem engen Bereich unterhalb von 120 Metern.

Elektronische Sichtbarkeit: Die EASA muss parallel auf eine EU-weite Pflicht zur elektronischen Sichtbarkeit (Electronic Conspicuity) hinarbeiten, die auf einem gemeinsamen, interoperablen ADS-L-Standard basiert. Nur so kann U-Space Level 1 sein volles Potenzial entfalten und für eine zuverlässige gegenseitige Wahrnehmung zwischen bemanntem und unbemanntem Flugverkehr sorgen.

Klare Kriterien für das European Trusted Drone Label

Hinsichtlich des geplanten European Trusted Drone Labels begrüßten Oliver Lichtenstein und Michael Wieland die von den EU-Institutionen vorgesehene Ausrichtung, forderten jedoch eine klare und transparente Abgrenzung. Ein europäisches Qualitätssiegel muss klar unterscheiden, ob ein System tatsächlich in Europa gefertigt wird und europäische Komponenten nutzt – oder ob lediglich die Endmontage, Verpackung oder Softwareinstallation innerhalb der EU erfolgt. Transparente Kriterien zu Herkunft, Software, kritischen Bauteilen und zur Beachtung der Lieferkette sind für die Glaubwürdigkeit des Labels unerlässlich.

Kontinuierlicher Dialog mit der Industrie erwünscht

Die Vertreter der EU-Institutionen würdigten die fundierten Beiträge des UAV DACH und ermutigten den Verband, sich auch weiterhin aktiv in den Regelungsprozess einzubringen – insbesondere bei der Identifizierung regulatorischer und technischer Hürden.

Der UAV DACH wird das Fachwissen seiner Mitglieder auch künftig in die europäischen Konsultationen einbringen. Denn das primäre Ziel bleibt weiterhin bestehen: wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die europäische UAS-Industrie zu schaffen und kommerzielle BVLOS-Operationen im industriellen Maßstab zu ermöglichen.