ADS-L 4 SRD860 Issue 2 veröffentlicht

02.12.2025

EASA überarbeitet technische Spezifikationen für ADS-L-Protokoll

Mit dem „Automatic Dependent Surveillance – Light“-System soll es allen Luftraumteilnehmern ermöglicht werden, sich elektronisch sichtbar zu machen und Positionsdaten zu übertragen, um gefährliche Annäherungen oder gar Kollisionen in der Luft zu vermeiden. Das „Light“ bezieht sich darauf, dass entsprechende Geräte kostengünstig, leicht und energieeffizient sein sollen, um sie auch in kleinen Fluggeräten wie Ultraleichtflugzeugen oder UAS nutzen zu können.

Mit dem Dokument „ADS-L 4 SRD860 Issue 2“ hat die Europäische Flugsicherheitsagentur nun eine überarbeitete Version der technischen Spezifikationen für das ADS-L-Protokoll veröffentlicht. Nach EASA-Angaben stellt dies einen weiteren signifikanten Schritt zum sicheren Miteinander von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen in allen Arten von Lufträumen dar, etwa in U-Space-Gebieten. Die neuen technischen Vorgaben seien daher explizit so angepasst worden, dass sie bestmöglich mit UAS-Standards für die Fernidentifizierung kompatibel sind.

Der UAV DACH setzt sich für eine für alle Flugsysteme verpflichtende elektronische Signatur ein, da dies einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur sicheren und gleichberechtigten Integration von Drohnen in den allgemeinen Luftraum darstellen würde. Mit dem ADS-L-Konzept verfolgt die Europäische Flugsicherheitsagentur einen technologischen Ansatz, der genau das ermöglichen soll. Daher ist der Verband für unbemannte Luftfahrt der von der EASA gegründeten „ADS-L Coalition“ beigetreten, um die Perspektive der europäischen UAS-Industrie in das Gremium einzubringen.