Die EASA hat mit dem Annual Safety Review 2025 die Sicherheitsbilanz im Flugverkehr für das vergangene Jahr vorgelegt. Nachdem dem Thema UAS im ASR 2024 erstmals ein eigenes Kapitel gewidmet wurde, führt die Europäische Flugsicherheitsagentur in ihrer jüngsten Veröffentlichung erneut detailliert die Unfälle und sicherheitsrelevanten Vorfälle auf, in die Unmanned Aircraft Systems involviert waren. In dem Bericht sind für 2024 insgesamt 21 Ereignisse (2023: 20) mit Drohnen-Beteiligung auf dem Gebiet eines EASA-Mitgliedsstaates verzeichnet. Die meisten der genannten Vorfälle fallen dabei in die Kategorien „Loss of Control“ und „Airprox“ (Aircraft Proximity Hazard), also eine Gefahrensituation durch zu niedrigen Sicherheitsabstand zwischen zwei Luftraumteilnehmern.
In sieben der im Annual Safety Review 2025 aufgeführten Vorfälle mit UAS war ein bemanntes Luftfahrzeug involviert (2023: 2). Neben sechs sicherheitsrelevanten Ereignissen kam es 2024 zu einem Unfall, als eine kleine Drohne in 100 Meter Höhe über einem See in der Schweiz mit einem Kleinflugzeug kollidierte. Dieses wurde dabei leicht beschädigt, konnte seinen Flug aber fortsetzen.
Das von unbemannten Luftfahrzeugen ausgehende Bodenrisiko ist laut Annual Safety Review 2025 erfreulich gering. Nachdem es im Jahr 2023 auf Modellflugplätzen noch zu einem tödlichen Zwischenfall und einer ernsthaften Verletzung gekommen war, verzeichnete die EASA für das Jahr 2024 keinerlei schwerwiegende Verletzungen oder gar Todesfälle in Folge eines Unfalls unter Beteiligung eines unbemannten Luftfahrzeugs.
Der professionelle und offene Umgang mit Unfällen und Störereignissen ist eine wichtige Grundlage für ein gleichbleibend hohes Sicherheitsniveau in der bemannten sowie unbemannten Luftfahrt. Die Auflistung von Kollisionen und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen unter UAS-Beteiligung ist daher eine wichtige Aufgabe hinsichtlich der weiteren Etablierung der UAS/AAM-Industrie in Europa. Der UAV DACH wird sich im konstruktiven Dialog mit Industrie, Verbänden und Regulierungsbehörden weiter dafür einsetzen, einen sicheren Betrieb von UAS in einem integrierten Luftraum zu gewährleisten und zur Umsetzung nachhaltiger „Just Culture“-Prozesse in der unbemannten Luftfahrt beizutragen.