Sicherheit im Flugbetrieb ist die oberste Priorität für die Drone-Economy. Unternehmen, die Drohnen kommerziell nutzen, setzen daher auf umfassende Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie detaillierte Betriebskonzepte, die gegebenenfalls die Grundlage für behördliche Fluggenehmigungen sind. Dennoch sorgen überall auf der Welt Drohnensichtungen in unmittelbarer Nähe von Verkehrsflughäfen für Störungen im Flugverkehr. Spätestens seit der Airport London Gatwick im Dezember 2018 für insgesamt 33 Stunden geschlossen werden musste, wird rund um den Globus über eine adäquate Absicherung von Flughäfen diskutiert – und vielfach wurde entsprechend gehandelt.
Doch in Deutschland stockt die Einführung von Detektions- und Abwehrsystemen, wie das ARD-Magazin REPORT Mainz zuletzt berichtete. Zwar wurden bereits 2020 umfangreiche Tests unter Leitung der DFS Deutsche Flugsicherung durchgeführt, passiert ist seither jedoch nur wenig. Und mittlerweile ist das Projekt offenbar komplett zum Stillstand gekommen. „Die Arbeiten der DFS zur Erfüllung der Weisung zur systematischen Detektion von unbemannten Fluggeräten in Flugplatznähe wurden aufgrund der noch ausstehenden Klärung der Finanzierung des Vorhabens angehalten. Eine interministerielle Arbeitsgruppe des BMDV und des BMI arbeitet weiterhin daran zu klären, durch wen die Kosten für ein abgestimmtes Gesamtsystem, das Detektion und Abwehr umfasst, zu tragen sind.“ So heißt es im Geschäftsbericht der DFS Deutsche Flugsicherung für das Jahr 2023.
Für einen wirksamen Schutz vor unkooperativen Drohnen sind leistungsfähige Detektions- und Abwehrsysteme am Markt verfügbar – unter anderem bieten Mitgliedsunternehmen im Verband für unbemannte Luftfahrt entsprechende Lösungen und Konzepte an. Sie müssten nur genutzt werden. So wie an zahlreichen Airports und im Rahmen von Großereignissen überall auf der Welt. Hier sind Bund und Länder gefragt, offene Kompetenz- und Finanzierungsfragen schnell zu klären. Ob dies angesichts der aktuellen Regierungskrise in Deutschland jedoch schnell geschehen kann, ist allerdings mehr als fraglich.
Eine weitere Debatte über Gefahren für den Flugverkehr, die von unbemannten Systemen ausgehen könnten, hilft an dieser Stelle jedoch niemandem und lenkt von den eigentlichen Aufgaben ab. Auch eine Verschärfung des europäischen Rechtsrahmens für den Drohnenbetrieb ist weder erforderlich noch zielführend.
Langfristige Sicherheit im Luftraum und an Flughäfen wird durch ein integratives und gleichberechtigtes Miteinander aller Luftraumteilnehmer erreicht. Wenn bemannte und unbemannten Luftfahrzeuge sich gegenseitig erkennen und bei Bedarf (automatisiert) ausweichen können, wachsen Akzeptanz und Vertrauen auf allen Seiten. Die Drohnen-Strategie der Europäischen Kommission sieht eine umfassende Digitalisierung der Luftraumkoordination und eine digitale Signatur aller Luftfahrzeuge vor. Die Drohnenindustrie unterstützt diesen Ansatz ausdrücklich, da eine verpflichtende elektronische Sichtbarkeit frühzeitige Warnungen bei Annäherungen und eine bessere Koordination in einem voller werdenden Luftraum ermöglicht.