Die EASA treibt die Vorbereitungen für eine Aktualisierung der „Drohnenverordnungen“ 2019/945 und 2019/947 weiter voran. Nachdem die Notice of Proposed Amendment (NPA) 2026-103 unter anderem von den Mitgliedern des UAV DACH kommentiert werden konnte, fand am Sitz der Europäischen Flugsicherheitsagentur ein Workshop zu dem Regelungsvorhaben statt. Dabei diskutierten Behörden- und Industrievertreter den aktuellen Stand des Verfahrens sowie konkrete Änderungsvorschläge.
Für unseren Verband saß der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Oliver Lichtenstein mit am Tisch und brachte die auf dem Feedback der Mitglieder basierende Sichtweise des europäischen Verbands für unbemannte Luftfahrt in die Diskussion ein.
Ein zentraler Punkt in den Gesprächen war die Idee für einen “U-Space Level 1”, der den Rollout des U-Space-Konzepts beschleunigen soll. Darin könnten bestimmte, den „U-Space Service Providern“ (USSP) zugeordnete Pflichten entfallen. Zum Beispiel die individuelle Flight Authorisation. In großflächigen Gebieten bis zu einer Flughöhe von 400 Fuß über dem Boden würden stattdessen auch für die bemannte Luftfahrt konkrete Vorgaben zur elektronischen Sichtbarkeit gelten. Oliver Lichtenstein vertrat hier erneut die Position des UAV DACH, dass die verpflichtende Einführung von ADS-L für alle Luftraumteilnehmer zu mehr Sicherheit im Flugbetrieb führen würde. Sowohl innerhalb als auch außerhalb von U-Space-Gebieten.
Die EASA hat angekündigt, das Feedback von Verbänden und Experten nun in die weiteren Planungen aufzunehmen. Im Juli soll zudem eine Ergänzung zur aktuellen (NPA) 2026-103 veröffentlicht werden, die sich speziell auf die U-Space-Verordnung 2021/664 bezieht.