Unbemannten Luftfahrtsystemen gehört die Zukunft. Doch fehlende oder unvollständige Regelungen, langwierige Verfahren und komplexe Genehmigungsprozesse stehen dieser Zukunft noch zu oft im Weg.
In Deutschland beispielsweise bremsen die im § 21h der Luftverkehrsordnung getroffenen Regelungen zu den rund 500.000 geografischen Gebieten Antrags- und Genehmigungsverfahren massiv aus. Eine Erhebung des Verbands für unbemannte Luftfahrt unter seinen Mitgliedsunternehmen zeigt: Luftraumbeschränkungen nach der Luftverkehrsordnung verursachen 48 Prozent des gesamten Antragsaufwands für eine Betriebsgenehmigung. Unternehmen müssen pro Kilometer Flugstrecke durchschnittlich 13,7 Stunden für Antragstellung und Prüfung aufwänden.
Da aufgrund der geltenden Rechtslage bereits umfassende Bestimmungen zur Planung, Genehmigung und sicheren Durchführung beachtet werden müssen, würde eine Abschaffung aller geografischen Gebiete für kommerzielle Anwendungen sowie eine klare Definition sicherheitsrelevanter Bereiche, die grundsätzlich gemieden werden sollen, zu mehr Wirtschaftlichkeit, Skalierbarkeit und Akzeptanz führen. Und das bei gleichbleibendem Sicherheitsniveau
Der UAV DACH setzt sich daher aktiv für einen Abbau verzichtbarer Auflagen und bürokratischer Prozesse für den kommerziellen Drohneneinsatz ein, wenn diese keinerlei Zugewinn an Sicherheit oder einen anderen konkreten Mehrwert mit sich bringen. Damit Bürokratie nicht länger Innovation verhindert.