Zur Einhaltung der EU-weiten Methanverordnung

27.08.2024

Überprüfung von Methangas-Emissionen mit Drohnen

Der UAV DACH setzt sich gemeinsam mit seinen europäischen Mitgliedern und Partnern für eine vollständige gesellschaftliche Akzeptanz und die umfassende Nutzung des Innovationspotenzials einer wirtschaftlich erfolgreichen unbemannten Luftfahrt zum Nutzen aller ein. Und insbesondere mit Blick auf Ressourcenschonung und ökologische Nachhaltigkeit können UAS auf unterschiedliche Art und Weise sinnvoll eingesetzt werden.

Zum Beispiel wenn es darum geht, die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren.

So wurde Ende Mai die erste EU-weite Methanverordnung verabschiedet. Damit sagt die Europäische Kommission dem „Klima-Killer Nummer zwei“ den Kampf an und verpflichtet die Energiewirtschaft dazu, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, um Methanemissionen zu verhindern oder bestmöglich zu minimieren. Und das aus gutem Grund, schließlich ist das Gas nach Kohlenstoffdioxid Hauptverursacher des menschengemachten Klimawandels.

So müssen beispielsweise Energieversorger künftig regelmäßig Inspektionen von Versorgungsleitungen durchführen, um diese auf ungewollte Methangas-Emissionen zu überprüfen und Lecks so bald wie möglich zu reparieren. Klassische Methoden dafür sind sowohl extrem aufwändig als auch fehleranfällig. Drohnen, die mit geeigneten Sensoren ausgerüstet sind, können hier Effizienz und Genauigkeit der Messkampagnen erhöhen und auf diese Weise dazu beitragen, die strengen Auflagen der Methanverordnung einzuhalten und das Ganze zudem im geforderten Umfang nachzuweisen. So arbeitet etwa UAV DACH-Mitglied Beagle Systems gemeinsam mit den Partner-Unternehmen AIRMO und atmio bereits intensiv daran, ein UAS-basiertes „Full-Service-Angebot“ für Netzwerkbetreiber aufzubauen. Neben der luftgestützten Emissionsdaten-Erfassung umfasst das System deren KI-gestützte Auswertung sowie gegebenenfalls die Integration von zusätzlichen Kontaktmessungen am Boden und ein automatisiertes Reporting, das den strengen Vorgaben der EU-Verordnung entspricht.

Ein gutes Beispiel dafür, wie das Innovationspotenzial der unbemannten Luftfahrt nicht nur ökonomisch nachhaltig, sondern tatsächlich zum Wohle aller genutzt werden kann.