Erfolgreiche Verbandsarbeit des UAV DACH bringt praxisnahe Erleichterungen. Bislang wird jede einzelne Drohne, die bei einer Drohnen-Lichtshow eingesetzt wird, als eigenständiges Luftfahrzeug mit separater Versicherungspflicht behandelt. Diese gerätebezogene Versicherungsbemessung führte zu unverhältnismäßig hohen Kosten, erheblichem Verwaltungsaufwand und eingeschränkter Planungssicherheit.
Dank des schnellen und konstruktiven Austauschs mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist es einer Arbeitsgruppe innerhalb des Industrieverbands UAV DACH unter der Leitung von Peter Smiatek gelungen, innerhalb weniger Wochen ein tragfähiges Ergebnis zu erzielen, das vom zuständigen Referat LF19 „Zukunft der Luftfahrt“ in Form eines klarstellenden Schreibens gegenüber Versicherungsunternehmen bestätigt wurde.
Demnach sind Drohnenshows „technisch und betrieblich als integrierte Gesamtsysteme mit zentraler Steuerung, einheitlicher Verantwortlichkeit und geschlossenem Sicherheitskonzept“ zu bewerten. Diese Einordnung ermöglicht – wie vom UAV DACH vorgeschlagen – eine system- statt gerätebezogene Versicherungsbemessung, die sich am realistischen Gesamtrisiko des Systems orientiert und nicht linear von der Anzahl eingesetzter Drohnen abhängt. Auf diese Weise wurden mehr Rechtssicherheit geschaffen, Kosten reduziert, Genehmigungsprozesse erleichtert sowie die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Anbieter nachhaltig gesteigert.
(Foto: Messe Düsseldorf/ctillmann)