Die europäische Flugsicherheitsagentur EASA hat mit dem Notice of Proposed Amendment (NPA) 2024-06 den Entwurf für einen Regelungsrahmen zum Betrieb von unbemannten Systemen und eVTOLs vorgelegt, der sowohl die Erstlufttüchtigkeit als auch die fortlaufende Lufttüchtigkeit von unbemannten Luftfahrtsystemen adressiert, die einer Zertifizierung unterliegen und in den Betriebskategorien „Specific“ oder „Certified“ betrieben werden sollen.
Das erklärte Ziel der EASA ist es, durch entsprechende Vorgaben dazu beizutragen, ein EU-weit einheitliches und natürlich höchstmögliches Sicherheitsniveau für den Betrieb von UAS zur Beförderung von Waren und Personen („Flug-Taxis“) zu gewährleisten. Die auf Basis der NPA-Dokumente zu erstellenden Acceptable Means of Compliance (AMC) sowie das entsprechende Guidance Material (GM) sollen nach ihrer Verabschiedung durch die EASA als Leitlinien für die zuständigen nationalen Luftfahrtbehörden in den EU-Mitgliedstaaten dienen und diese bei der Umsetzung und Überwachung des Rechtsrahmens unterstützen.
Die fachlich zuständigen UAV DACH Competence Groups Operations & Maintenance (A, C-E) sowie Design & Manufacturing (B) bearbeiten zurzeit das in fünf Abschnitte unterteilte NPA 2024-06 und entwickeln dazu einen entsprechenden Kommentierungsvorschlag.
Anschließend haben alle Mitglieder in unserem Verband die Möglichkeit, Anmerkungen und weitere Vorschläge zu äußern und sich individuell in die Finalisierung einer offiziellen Verbandsmeinung einzubringen. Diese wird dann als Stellungnahme des UAV DACH an die EASA übermittelt. Die Kommentierungsfrist endet am 04. Dezember 2024.