Während die regulatorischen Vorgaben für den kommerziellen UAS-Betrieb im Wesentlichen auf EU-Ebene erarbeitet werden, obliegt deren praktische Umsetzung in weiten Teilen den Institutionen der Mitgliedsstaaten. Und auch die Schaffung adäquater administrativer und ökonomischer Rahmenbedingungen für die Drone-Economy liegt in hohem Maße in der Zuständigkeit von nationalen Ministerien und Behörden.
Damit man dort mit dem rasanten technologischen Fortschritt mithalten kann, müssen adäquate personelle Ressourcen aufgebaut sowie institutionelle Strukturen geschaffen werden. Und das besser heute als morgen. Denn nur so kann die Drone-Economy im intensiven globalen Wettbewerb bestehen.
Gemeinsam mit Partnerorganisationen wie dem BDLI – Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V. hat der UAV DACH daher gegenüber der Bundesregierung wiederholt die Bedeutung strategischer Weichenstellungen betont. So wurde in einem Schreiben an Stefan Schnorr, zuständiger Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), die Einrichtung eines eigenständigen Referats Unbemannte Luftfahrt im BMDV gefordert. Gegenüber Brigadegeneral Wolfgang Jordan, Leiter der Task Force Drohne im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wurde jüngst in einem persönlichen Gespräch der Wunsch der Industrie bekräftigt, das Thema unbemannte Systeme noch stärker strukturell im BMVg zu verankern.
Für den UAV DACH ist die Gestaltung ermöglichender Rahmenbedingungen für die kommerzielle Drohnennutzung in Europa einer der Grundpfeiler der Verbandsarbeit. Denn nur wenn das Umfeld stimmt, können UAS ihr volles Potenzial entfalten. Für eine nachhaltig erfolgreiche Drone-Economy und zum Nutzen der Allgemeinheit.