Advisory Board arbeitet an Stellungnahme

15.04.2025

UAV DACH bringt Expertise in ICAO-Prozesse ein

Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben der internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO (International Civil Aviation Organization), durch Harmonisierung und Standardisierung zur Sicherheit im zivilen Luftverkehr beizutragen. Verlässliche, international abgestimmte Regeln und Verfahren sind auch für die UAS-Industrie entscheidend. Daher kommt der Sonderorganisation der Vereinten Nationen für die unbemannte Luftfahrt große Bedeutung zu.

Der UAV DACH beteiligt sich daher auch auf dieser Ebene aktiv daran, die Rahmenbedingungen für den sicheren und kommerziell nachhaltigen Drohnenbetrieb zu gestalten. Mehrere ICAO-Arbeitsgruppen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) haben kürzlich Entwürfe zum Regulierungsrahmen für den Betrieb von UAS veröffentlicht, die bis Ende April kommentiert werden können. Unter fachlicher Koordinierung durch das Advisory Committee im Verband für unbemannte Luftfahrt wird in den verschiedenen Fachgremien des UAV DACH und unter Einbeziehung aller Mitglieder daran gearbeitet, abgestimmte Stellungnahmen des Verbandes zu erarbeiten und in die weiteren ICAO-Prozesse einzubringen.

Die Competence & Application Groups sind eine wesentliche Säule der Verbandsarbeit im UAV DACH. Hier bringen Expertinnen und Experten ihr Knowhow und ihre Erfahrungen ein, um gemeinsam praktikable Regelungen und Konzepte für den ökonomisch nachhaltigen Drohnenbetrieb in Europa zu erarbeiten. Alle Mitglieder im Verband für unbemannte Luftfahrt können sich auf diese Weise aktiv in die Entwicklung adäquater Rahmenbedingungen für den eigenen Geschäftsbetrieb einbringen.